Kombi

e-ben mal clever kombiniert: Ökostrom und Ökogas von e-ben.

Der klimaneutrale Ökostrom und das klimaneutrale Erdgas von e-ben im Kombitarif: besonders günstig für Klima und Geldbeutel. Denn Sie bekommen 5% Rabatt auf den Ökogastarif.
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Beratung vor Ort

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Im persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die günstigen Tarife für Ökogas und Ökostrom von e-ben. Wir freuen uns auf Sie.

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Fragen zu e-ben Kombi

Ab wann kann ich wechseln?

Ab wann kann ich wechseln?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder einem Sonderkündigungsrecht (bspw. bei Preisanpassungen) bei Ihrem bisherigen Versorger. Am Besten gleich abschließen, den Rest übernehmen wir für Sie.

Wir informieren zunächst Ihren jetzigen Lieferanten. Dieser kontrolliert daraufhin, ob eine aktuelle Kündigungsmöglichkeit besteht und bestätigt uns die Kündigung. Sobald wir Nachricht Ihres jetzigen Versorgers sowie die Bestätigung des Netzbetreibers zur Netzanmeldung erhalten haben, informieren wir Sie über den Lieferbeginn. Natürlich bekommen Sie auch eine Mitteilung für den Fall, dass Ihr Versorger der Kündigung ablehnt. Für den gesamten Vorgang sollten Sie von einer durchschnittlichen Zeitspanne von sechs bis acht Wochen ausgehen.

Wie kann ich meinen Verbrauch erfahren?

Wie kann ich meinen Verbrauch erfahren?

Ihren Vorjahresverbrauch können Sie Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können wir den Verbrauch anhand der Anzahl der Personen im Haushalt bzw. der Haushaltsgröße schätzen. Falls Sie keinen geschätzten Verbrauch wünschen, können Sie bei Ihrem alten Versorger jederzeit den Vorjahresverbrauch erfragen und uns diesen dann mitteilen.

Wie kann ich e-ben Strom und Erdgas beziehen?

Wie kann ich e-ben Strom und Erdgas beziehen?

Dazu füllen Sie die gekennzeichneten Felder unseres Lieferauftrages (PLZ-Eingabe erforderlich) aus, unterschreiben ihn und senden ihn an uns zurück. Natürlich können Sie ihn auch persönlich bei uns abgeben: im e-ben lokal in Bensheim, Lampertheim, Worms, Alzey, Kirchheimbolanden, an unseren mobilen Standorten oder direkt online.

Den Rest erledigen wir für Sie: Wir informieren zunächst Ihren jetzigen Lieferanten. Dieser kontrolliert daraufhin, ob eine aktuelle Kündigungsmöglichkeit besteht und bestätigt uns die Kündigung. Sobald wir Nachricht Ihres jetzigen Versorgers sowie die Bestätigung des Netzbetreibers zur Netzanmeldung erhalten haben, informieren wir Sie über den Lieferbeginn. Natürlich bekommen Sie auch eine Mitteilung für den Fall, dass Ihr Versorger der Kündigung ablehnt. Für den gesamten Vorgang sollten Sie von einer durchschnittlichen Zeitspanne von sechs bis acht Wochen ausgehen.

Kann ich meinen Strom- und Erdgasvertrag auch online abschließen?

Kann ich meinen Strom- und Erdgasvertrag auch online abschließen?

Selbstverständlich können Sie ihren Erdgas- oder Stromvertrag praktisch und schnell online abschließen. Hier gelangen Sie zum elektronischen Vertragsabschluss

Kann der Fall eintreten, dass ich plötzlich nicht mehr mit Strom und Erdgas versorgt werde?

Kann der Fall eintreten, dass ich plötzlich nicht mehr mit Strom und Erdgas versorgt werde?

Nein. Von der Umstellung merken Sie nichts: Die Erdgas- bzw. Stromlieferung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen, der Zähler bleibt derselbe.