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Im persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die günstigen Tarife für Ökogas und Ökostrom von e-ben. Wir freuen uns auf Sie.

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Fragen zu e-ben Ökogas

Wie funktioniert der Ausgleich von CO2-Emissionen durch Aufforstung?

Wie funktioniert der Ausgleich von CO2-Emissionen durch Aufforstung?

Wälder sind gigantische Kohlenstoffspeicher. Bäume zu pflanzen ist die bisher effektivste Maßnahme, um CO2 tatsächlich aus der Atmosphäre zu entfernen. Denn Bäume binden durch den Vorgang der Photosynthese den Kohlenstoffanteil (C) des CO2 und geben dafür Sauerstoff (O2) in die Atmosphäre ab.

Wo findet die Aufforstung für das e-ben Ökogas statt?

Wo findet die Aufforstung für das e-ben Ökogas statt?

Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unterstützen e-ben Ökogas-Kunden das Aufforstungsprojekt „Permanent Forest Sinks Initiative“ (PFSI), das den Schutz und die Wiederherstellung von intakten Wäldern auf Neuseelands Nord- und Südinsel ermöglicht. Die Projekte im Rahmen dieser Initiative sind durch das Forst- und Landwirtschaftsministerium Neuseelands geprüft und durch unabhängige Dritte verifiziert.

Neben dem reinen Klimaschutz werden durch das Projekt auch wichtige Lebensräume für bedrohte Tierarten, insbesondere einheimische Vogelarten, bewahrt. Hierzu gehört zum Beispiel der Laufvogel Kiwi, nach dem auch die Bewohner Neuseelands als „Kiwis“ bezeichnet werden.

Die Kompensation findet im Rahmen des freiwilligen CO2-Markts durch die Wiederaufforstung ehemaliger Brachflächen statt. Dabei werden “Emissionsrechte“ in Form von Zertifikaten verteilt - für jede Tonne erlaubtes Kohlendioxid gibt es ein Zertifikat. Die Finanzierung des PFSI-Projektes erfolgt durch den Verkauf der CO2-Zertifikate.

Wer garantiert, dass die Bäume dauerhaft stehen bleiben und CO2 auch wirklich absorbieren?

Wer garantiert, dass die Bäume dauerhaft stehen bleiben und CO2 auch wirklich absorbieren?

Wir. Und unser Partner – die Forest Carbon Group AG (FCG). Das Projekt wurde vom Forst- und Landwirtschaftsministerium Neuseelands initiiert. Der Fortbestand der Projekte wird durch langfristige Verträge zwischen den Landbesitzern und der Regierung von Neuseeland für mindestens 99 Jahre gesichert. Der Vertrag schließt auch die zukünftigen Landbesitzer ein. Die CO2-Speicherfähigkeit des Projekts wird durch unabhängige Dritte berechnet und regelmäßig durch das Forst- und Landwirtschaftsministerium Neuseelands überprüft.

Was macht die Forest Carbon Group AG als Projekt-Partner für e-ben Ökogas?

Was macht die Forest Carbon Group AG als Projekt-Partner für e-ben Ökogas?

Gegründet wurde die Forest Carbon Group AG 2009 als Tochterunternehmen der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE). Unternehmenssitz ist Frankfurt am Main. Die Forest Carbon Group engagiert sich für Aufforstung, Waldschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, da Wälder eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen. Sie entwickelt, finanziert und steuert Waldprojekte, die von unabhängigen Sachverständigen zertifiziert werden und höchste, international anerkannte Standards erfüllen.

Warum werden Bäume im fernen Neuseeland gepflanzt?

Warum werden Bäume im fernen Neuseeland gepflanzt?

Klima ist global. Für das Klima ist es egal, wo auf dieser Welt Klimaschutzprojekte realisiert werden. Das Aufforstungsprojekt von e-ben befindet sich zwar in Neuseeland, hat jedoch positive Auswirkungen auf das weltweite Klima. In Deutschland können wir bei der Wärmeerzeugung noch nicht auf fossile Energieträger wie Erdgas verzichten. Aber wenn die Emissionen aus Förderung, Transport und Verbrennung von Erdgas durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden, sprechen wir von Klimaneutralität.

Wäre es nicht besser, in Klimaschutzprojekte hier vor Ort zu investieren?

Wäre es nicht besser, in Klimaschutzprojekte hier vor Ort zu investieren?

Für die Kompensation der durch die Nutzung von Erdgas entstehenden CO2-Emissionen ist eine Speicherung von großen Mengen Kohlenstoff notwendig. Das ist aufgrund mangelnder Flächen und den klimatischen Bedingungen hier in der Region dauerhaft nicht zuverlässig sicherzustellen. Die Standortbedingungen, wie Niederschlag, Klima und Bodenverhältnisse, spielen für den Erfolg eines Klimaschutzprojektes eine elementare Rolle. Das Projekt in Neuseeland ermöglicht eine großflächige Aufforstung mit Bäumen, die bezogen auf ihre Lebensdauer langfristig größere Menge Kohlenstoff binden werden.

Warum vertreibt e-ben kein echtes Biogas aus der Region?

Warum vertreibt e-ben kein echtes Biogas aus der Region?

Das regionale Angebot an Biogas würde die Nachfrage bei Weitem nicht decken können.

Warum engagiert sich e-ben nicht für neue Energien?

Warum engagiert sich e-ben nicht für neue Energien?

Das tun wir auch: Mit e-ben Ökostrom garantieren wir eine Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Unsere Ökostromkunden fördern den Neubau von Kraftwerken auf der Basis erneuerbarer Energien (oder effizienter gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplung nach festgelegten Mindestbedingungen).

Mit e-ben Ökogas setzen wir auf Waldschutz, ohne den es keinen Klimaschutz gibt. Denn Wälder haben lebenswichtige Funktionen für Ökosysteme und Artenvielfalt. Und nicht zuletzt bieten Wälder dem Menschen eine Vielzahl sogenannter „Ökosystemdienstleistungen“, wie beispielsweise den Erosions- und Bodenschutz und die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen.

Fragen zu e-ben Ökostrom

Ist e-ben Ökostrom zertifiziert?

Ist e-ben Ökostrom zertifiziert?

Ja, e-ben Strom ist mit dem vom EnergieVision e.V. vergebenen OK-Power-Label ausgezeichnet.

Mehr über das "OK-Power-Label" erfahren

Wie setzt sich der e-ben Strom-Mix zusammen?

Wie setzt sich der e-ben Strom-Mix zusammen?

Die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz finden Sie unter

Tarifinformationen.

Ihr Wechsel zu e-ben

Ab wann kann ich wechseln?

Ab wann kann ich wechseln?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder einem Sonderkündigungsrecht (bspw. bei Preisanpassungen) bei Ihrem bisherigen Versorger. Am Besten gleich abschließen, den Rest übernehmen wir für Sie.

Wir informieren zunächst Ihren jetzigen Lieferanten. Dieser kontrolliert daraufhin, ob eine aktuelle Kündigungsmöglichkeit besteht und bestätigt uns die Kündigung. Sobald wir Nachricht Ihres jetzigen Versorgers sowie die Bestätigung des Netzbetreibers zur Netzanmeldung erhalten haben, informieren wir Sie über den Lieferbeginn. Natürlich bekommen Sie auch eine Mitteilung für den Fall, dass Ihr Versorger der Kündigung ablehnt. Für den gesamten Vorgang sollten Sie von einer durchschnittlichen Zeitspanne von sechs bis acht Wochen ausgehen.

Wie kann ich meinen Verbrauch erfahren?

Wie kann ich meinen Verbrauch erfahren?

Ihren Vorjahresverbrauch können Sie Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können wir den Verbrauch anhand der Anzahl der Personen im Haushalt bzw. der Haushaltsgröße schätzen. Falls Sie keinen geschätzten Verbrauch wünschen, können Sie bei Ihrem alten Versorger jederzeit den Vorjahresverbrauch erfragen und uns diesen dann mitteilen.

Wie kann ich e-ben Strom und Erdgas beziehen?

Wie kann ich e-ben Strom und Erdgas beziehen?

Dazu füllen Sie die gekennzeichneten Felder unseres Lieferauftrages (PLZ-Eingabe erforderlich) aus, unterschreiben ihn und senden ihn an uns zurück. Natürlich können Sie ihn auch persönlich bei uns abgeben: im e-ben lokal in Bensheim, Lampertheim, Worms, Alzey, Kirchheimbolanden, an unseren mobilen Standorten oder direkt online.

Den Rest erledigen wir für Sie: Wir informieren zunächst Ihren jetzigen Lieferanten. Dieser kontrolliert daraufhin, ob eine aktuelle Kündigungsmöglichkeit besteht und bestätigt uns die Kündigung. Sobald wir Nachricht Ihres jetzigen Versorgers sowie die Bestätigung des Netzbetreibers zur Netzanmeldung erhalten haben, informieren wir Sie über den Lieferbeginn. Natürlich bekommen Sie auch eine Mitteilung für den Fall, dass Ihr Versorger der Kündigung ablehnt. Für den gesamten Vorgang sollten Sie von einer durchschnittlichen Zeitspanne von sechs bis acht Wochen ausgehen.

Kann ich meinen Strom- und Erdgasvertrag auch online abschließen?

Kann ich meinen Strom- und Erdgasvertrag auch online abschließen?

Selbstverständlich können Sie ihren Erdgas- oder Stromvertrag praktisch und schnell online abschließen. Hier gelangen Sie zum elektronischen Vertragsabschluss

Kann der Fall eintreten, dass ich plötzlich nicht mehr mit Strom und Erdgas versorgt werde?

Kann der Fall eintreten, dass ich plötzlich nicht mehr mit Strom und Erdgas versorgt werde?

Nein. Von der Umstellung merken Sie nichts: Die Erdgas- bzw. Stromlieferung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen, der Zähler bleibt derselbe.

Was kostet der Wechsel zu e-ben Strom und Erdgas?

Was kostet der Wechsel zu e-ben Strom und Erdgas?

Der Wechsel zu e-ben ist kostenlos. Bei e-ben Erdgas bzw. e-ben Strom zahlen Sie nur für Ihren Verbrauch. Einen Grundpreis oder Servicepauschale gibt es nicht. Die im Liefervertrag angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. Weitere gesetzliche Abgaben oder Steuern fallen also nicht an. Unsere Erstvertragslaufzeit beträgt nur einen Monat ab Beginn der Belieferung. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündbar. Sollten Sie also wider Erwarten nicht zufrieden sein, sind Sie nicht langfristig gebunden.

Ab wann bekomme ich meinen e-ben Strom und Erdgas?

Ab wann bekomme ich meinen e-ben Strom und Erdgas?

Sobald alle Formalitäten - in der Regel sechs bis acht Wochen nach Auftragseingang - grundsätzlich erledigt sind, erhalten Sie von uns das Begrüßungsschreiben mit Vertragsbestätigung und dem genauen Lieferbeginn. Dieser ist jeweils der erste des übernächsten Monats, vorausgesetzt, dass Sie nicht länger an Ihren bisherigen Strom- bzw. Erdgasversorger gebunden sind. Aber auch bei noch längeren Vertragslaufzeiten macht ein Wechsel jetzt Sinn. Sie profitieren gegebenenfalls von den Prämien, auch wenn die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Voraussetzung: Ihr bestehender Liefervertrag ist beendet und der Strom -bzw. Gasnetzzugang geregelt.

Muss ich meinem bisherigen Strom- und Erdgasversorger selbst kündigen?

Muss ich meinem bisherigen Strom- und Erdgasversorger selbst kündigen?

Mit dem Antrag zum Wechsel können Sie uns mit der Kündigung Ihres bisherigen Versorgers beauftragen. Die Erstvertragslaufzeit bei e-ben beträgt nur einen Monat, danach gibt es bei e-ben keine feste Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats.

Wie lange dauert die Umstellung?

Wie lange dauert die Umstellung?

Vom Antragseingang bis zur Umstellung auf den neuen Anbieter vergehen erfahrungsgemäß sechs bis acht Wochen. Für Sie als Hintergrund: Nachdem der von Ihnen vollständig ausgefüllte Lieferauftrag bei uns eingegangen ist, melden wir Sie für Ihren Wechsel zu e-ben bei Ihrem jetzigen Versorger ab. Dieser prüft Ihre aktuellen Kündigungsmöglichkeiten und informiert uns über den Zeitpunkt des Wechsels.

Was passiert mit meinem Zähler?

Was passiert mit meinem Zähler?

Nichts. Alles bleibt, wie es ist.

Warum brauchen Sie meine Zählernummer?

Warum brauchen Sie meine Zählernummer?

Für einen Wechsel ist die Angabe der Zählernummer hilfreich. Sie kann den Zeitraum bis zum Wechsel verkürzen. Die Zählernummer können Sie Ihrer letzten Rechnung entnehmen bzw. auf Ihrem Zähler ablesen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Zähler einen separaten Vertrag abschließen müssen.

Abschlag und Rechnung

Wie errechnet sich mein Abschlag?

Wie errechnet sich mein Abschlag?

Wenn Sie Neukunde sind: Im ersten Jahr der Versorgung richtet sich der Abschlag nach Ihren eigenen Verbrauchsangaben.
Wenn Sie Kunde sind: In den folgenden Jahren berechnet sich Ihr Abschlag auf Basis des tatsächlichen Jahresverbrauchs des jeweils vorangegangenen Jahres. Allgemein: Einmal jährlich (zum Jahresende) erhalten Sie nach dem Ablesen des Zählerstandes eine übersichtliche Jahresverbrauchsabrechnung mit dem abzubuchenden Restbetrag bei Mehrverbrauch bzw. mit einer Gutschrift bei einem tatsächlichen Verbrauch unterhalb des geschätzten Wertes. Die Gutschrift wird auf Ihr Konto überwiesen.

Fragen zur Rechnung?

Fragen zur Rechnung?

Eine ausführliche Erklärung sämtlicher Rechnungsbestandteile finden Sie in unserer Rechnungserläuterung

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. Rufnummer 0800 400 8 300 (kostenfrei).

Oder besuchen Sie uns einfach im e-ben Lokal.

Welche Abrechnungszeiträume gibt es?

Welche Abrechnungszeiträume gibt es?

Die Abrechnung erfolgt 1x jährlich. Wenn Sie eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Abrechnung wünschen, informieren wir Sie gerne über die Konditionen.

Technische Fragen

Wer liest meinen Strom- bzw. Erdgaszähler ab?

Wer liest meinen Strom- bzw. Erdgaszähler ab?

Der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder der Messdienstleister wird Ihren Zähler weiterhin ablesen. Bei GGEW erfolgt die Ablesung zum Jahresende, bei Energieried und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG variieren die Ablesetermine.

Ich habe keinen Strom mehr? Ich rieche Erdgas, wo kann ich die Störung melden?

Ich habe keinen Strom mehr? Ich rieche Erdgas, wo kann ich die Störung melden?

Für die Störungsbeseitigung ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Störungsmeldungen sind somit grundsätzlich unmittelbar an diesen zu melden. Sollten Sie e-ben eine Störung melden, werden wir diese selbstverständlich gerne für Sie umgehend an den zuständigen Netzbetreiber weiterleiten.

Wer trägt die Kosten für die Behebung einer technischen Störung?

Wer trägt die Kosten für die Behebung einer technischen Störung?

Für die Störungsbeseitigung ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Die Kosten trägt grundsätzlich der zuständige Netzbetreiber, soweit die Störung in seinen Verantwortungsbereich fällt.

Umzug

Was passiert, wenn ich umziehe?

Was passiert, wenn ich umziehe?

Wenn Sie innerhalb des e-ben Versorgungsgebietes umziehen, können Sie Ihr günstiges e-ben Erdgas bzw. Ihren günstigen e-ben Strom mitnehmen. Hierfür ist aber ein neuer Liefervertrag für die neue Verbrauchsstelle erforderlich. Am besten melden Sie sich bei uns mindestens acht Wochen vor dem geplanten Einzugstermin an. Für den Fall, dass Sie sich sechs Wochen nach dem Einzugstermin melden, werden Sie zunächst vom örtlichen Grundversorger mit Erdgas bzw. Strom beliefert. Wenn Sie außerhalb des e-ben Versorgungsgebietes umziehen, empfehlen wir Ihnen die Angebote unserer Schwestergesellschaft ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG.

Allgemeine Fragen

Welche Unternehmensphilosophie verfolgt e-ben?

Welche Unternehmensphilosophie verfolgt e-ben?

Als Tochterunternehmen der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) folgt e-ben den gleichen Prinzipien: hohe Service- und Qualitätsstandards, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit.

Warum sind die e-ben Preise so günstig?

Warum sind die e-ben Preise so günstig?

Unsere günstigen Preise ergeben sich aus den lokalen Marktbedingungen, einem guten Einkauf und der schlanken Struktur von e-ben.

Was ist ein Netznutzungsentgelt?

Was ist ein Netznutzungsentgelt?

Da e-ben kein eigenes Leitungsnetz betreibt, müssen wir im gesamten Versorgungsgebiet Verträge abschließen, damit wir e-ben Erdgas und e-ben Strom ins Netz einspeisen und Sie beliefern können. Für die Nutzung der Netze zahlen wir ein so genanntes Netznutzungsentgelt an den jeweiligen Netzbetreiber, das schon im Erdgas- bzw. Strompreis enthalten ist.

Tarif-Information

Warum gibt es bei e-ben keinen Grundpreis?

Warum gibt es bei e-ben keinen Grundpreis?

e-ben betreibt das Versorgungsnetz an der Bergstraße nicht und kann daher auf einen Grund- oder Leitungspreis verzichten. Wir möchten wirklich nur das berechnen, was verbraucht wird. Deshalb verzichten wir auch auf eine Servicepauschale als Grundpreis.

Wie lange bin ich bei e-ben gebunden?

Wie lange bin ich bei e-ben gebunden?

Die Erstvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Danach gibt es keine feste Mindestvertragslaufzeit und somit kein Risiko für Sie. Kündigen können Sie einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats.